Hier finden Sie die wichtigsten Themen rund die Genehmigung des Krankentransports.

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Wichtige Informationen zum Thema Transportschein
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Hier finden Sie die wichtigsten Themen rund die Genehmigung des Krankentransports.

(Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.)

 

·       Mit welcher medizinischen Begründung bekommt man einen Transportschein?

Grundsätzlich gilt – es muss GEHUNFÄHIGKEIT vorliegen

 

Gültige medizinische Begründung                  Ungültige medizinische Begründung

Gehunfähig / reduziert gehfähig / schlecht gehfähig

Sehbehindert

Schwindel

Datenschutz / Patient Kind

Reduzierter Allgemeinzustand (red. AZ)

Öffentliches Verkehrsmittel nicht zumutbar

Chemo / Radiotherapie

Eigener Wunsch

Dialyse

Kein Geld

 

und Ähnliches

 

·       Ich brauche einen Schein für eine stationäre Aufnahme. Was ist zu tun?

 

Der  Arzt  bzw. Krankenhaus stellt Schein für Überweisung zur stationären Aufnahme ins KH aus. Hier brauchen Sie Stempel, Unterschrift und Datum des Ausstellers (links unterhalb des Namens)

 

 

·       Ich brauche einen Schein für eine stationäre Entlassung oder Heimtransport vom Arzt.

Hier wird Stempel, Unterschrift und Datum auf der linken Seite des Ausstellers benötigt.

 

·       Ich brauche einen Schein für eine Hin-und Rückfahrt für eine stationäre Aufnahme

Diesen kann der Hausarzt/Facharzt ausstellen oder das Krankenhaus. In beiden Fällen muss der Patient die Hin-und Rückfahrt vom Krankenhaus auf dem gleichen Schein separat stempeln lassen

 

·       Ich brauche einen Transportschein für eine REHA Fahrt

 

-        Grundsätzlich werden diese von der PVA (Pensionsversicherungsanstalt) genehmigt, dazu ist        eine  chefärztliche Bewilligung nötig

-         Genehmigung der Reha bedeutet nicht, dass der Transport genehmigt ist

-         Transport muss immer VOR der Abfahrt genehmigt werden

-         Alle anderen Kassen, außer ÖGK, genehmigen REHA-Fahrten teilweise selber

       ACHTUNG: Doppelversicherung – hier genügt der Transportschein – es ist    jedoch empfehlenswert bei der           jeweiligen Fürsorgeanstalt die Genehmigung separat einzuholen

-          In Ausnahmefällen kann ÖGK der Kostenträger sein – hier genügt der Transportschein

-          Ausnahmefälle können z.B. MS oder Parkinson Patienten sein für REHA-Fahrt nach Bad Ischl – das kann als Sonderaufenthalt gelten und nicht als REHA-Fahrt  -  bei solchen Fällen nachfragen!

 

·       Bekomme ich für eine ambulante REHA einen Transportschein?

 

-          Selbst wenn die PVA in Ausnahmefällen ambulante Reha genehmigt (z.B. auf Grund familiärer Umstände) wird der Transport trotzdem NICHT bezahlt.

-          Sonderfall: ambulante Reha kann zur jeweiligen Krankenkasse zurückgestellt werden – meist ÖGK – diese könnten ambulante Reha genehmigen – muss jedoch chefärztlich bewilligt sein.

 

·       Ich habe eine ambulante Behandlung (wie z.B. Nachuntersuchung, Physio, Facharzt, etc.) Worauf ist zu achten?

 

-          Max. 4 Stempel am Schein erlaubt – Rückseite darf nicht gestempelt sein (außer bei Dialyse, Chemo und Radiotherapie – hier wird auch auf der Rückseite gestempelt)

-          Stempel 1x links vom Aussteller und 1x rechts von der behandelnden Stelle bzw. Facharzt(für die Hin- und Rückfahrt)

-          Bei Fachärzten ist grundsätzlich der Aussteller der Hausarzt, außer Patient ist in laufender Behandlung, dann kann auch die behandelnde Stelle den Schein ausstellen.

 

·       Ich wohne in Linz, mein Facharzt ist aber in einer anderen Gemeinde.

Krankentransporte werden nur zur nächstgelegenen Behandlungsstelle bezahlt. In so einem Fall brauchen Sie eine chefärztliche Begründung warum dieser Facharzt die nächste Behandlungsstelle zu Ihrem Wohnort ist.

 

·       Ich habe einen falsch, oder unvollständig ausgefüllten Transportschein beim Taxifahrer abgegeben. Was soll ich tun?

-          In diesem Fall bitten wir Sie den fehlenden Stempel nachzuholen bzw. den Schein neu ausstellen zu lassen, da wir solche Scheine nicht verrechnen können.

-          Bei Fragen oder Unklarheiten rufen Sie bitte in der Zentrale an.

-          Wir behalten uns vor Ihnen den Transport in Rechnung zu stellen wenn wir keinen korrekten Transportschein erhalten haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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