Wie kommt man zu einer Fahrt- bzw. Transportanordnung (Fahrtkostenschein)

Die OÖ Krankenkasse zahlen den Krankentransport mit Taxi, wenn vom behandelnden Arzt (Hausarzt oder Facharzt) bescheinigt werden kann, dass aus medizinischen Gründen (z.B. reduzierter Allgemeinzustand, Gehunfähigkeit/Krücken, Gehbehinderung, Gangunsicherheit, usw.) es nicht möglich ist selber mit dem Auto zu fahren oder ein öffentliches Verkehrsmittel zu benützen.

 

Es sind ausschließlich medizinische und nicht geographische oder infrastrukturelle Gründe für diese Entscheidung ausschlaggebend.

 

Die Übernahme der Kosten richtet sich immer danach, wo die nächstgelegene geeignete Behandlungseinrichtung gegeben ist. 

 

Wir haben zur Vereinfachung für die Patienten mit allen OÖ Krankenkassen eine Vereinbarungen zur Abrechnung der Transportkosten abgeschlossen.

Wir als Vertragspartner verrechnen die entstandenen Kosten zu den festgesetzten Tarifen direkt mit den Krankenkasse. 

  

 

Für Fragen sind wir natürlich auch gerne telefonisch unter 0664 / 531 81 88 erreichbar.

 

Weitere Hinweise

Bitte beachten Sie, dass die Krankenkasse nach den bestehenden Vorschriften in folgenden Fällen keine Transportkosten übernehmen können:

Transporte im Ausland oder aus dem Ausland nach Österreich (ausgenommen bei stationären Aufenthalten, die von der OÖGKK vorher bewilligt wurden)

Bergungskosten und Kosten der Beförderung bis ins Tal bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik

Transporte aufgrund eines Wohnort-Wechsels (zum Beispiel in ein Alters-, Senioren- oder Pflegeheim)

zu Kur- oder Erholungsaufenthalten (außer dies wurde vorher ausdrücklich genehmigt).

 

Infobroschüre der OÖ Gebietskrankenkasse:

Kostenübernahme bei Krankentransporte (1.6 MB)